Informationen zur Steuerlichen Absetzbarkeit von Sprachaufenthalte

Ist mein Sprachaufenthalt steuerlich absetzbar?

Sprachkurse im Ausland und hiermit verbundene Unterkunfts- und Reisekosten können unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich absetzbar sein. Es gibt aber keine schweizweite Richtlinie, jede Gemeinde handhabt die Abzüge in der Steuererklärung anders. Grundsätzlich sind die Steuerämter kulant und lassen Kosten von Sprachaufenthalten steuerlich absetzen. Zunächst stellt sich bei Sprachkursen immer die Frage, ob sie beruflich notwendig sind oder nur der privaten Allgemeinbildung dienen. Grundsätzlich gilt: Je intensiver der Sprachkurs, je geringer der verbleibende Freizeitanteil und je deutlicher der berufliche Bezug oder die berufliche Notwendigkeit nachgewiesen werden, umso besser stehen die Chancen, dass der Sprachkurs bei der Veranlagung von der Steuerbehörde berücksichtigt wird.

Tipp 1: berufliche Gründe für den Sprachkurs

Sie sollten daher für die Veranlagung eines Sprachaufenthalts und der hiermit verbundenen Kosten stets darauf achten, dass der berufliche Grund sehr genau herausgestellt ist. Denn die mit einer beruflichen Fortbildung verbundenen Reisekosten sind in der Regel uneingeschränkt abziehbar. Dies ist dann der Fall, wenn die Reise uneingeschränkt oder nahezu ausschliesslich der beruflichen Sphäre zuzuordnen ist.

Tipp 2: Nachweis vom Arbeitgeber

Lassen Sie sich, falls zutreffend, vom Arbeitgeber schriftlich bestätigen, dass Sie die erlernte Fremdsprache für die qualifizierte Ausübung Ihrer Aufgaben, mit welchen Sie betraut sind, benötigen. Dies kann auch zutreffen, wenn Sie sich auf eine neue Aufgabe z.B. in einem neuen Land, interkulturell und sprachlich vorbereiten.

Den Nachweis zu erbringen, dass es sich um eine rein berufliche Fortbildung handelt, ist keine einfache Aufgabe. Das Steueramt geht eher davon aus, dass das Erlernen einer Fremdsprache nicht nur in den beruflichen Bildungsbereich fällt, sondern vielmehr auch in den privaten Lebens- und Weiterbildungsbereich. Trotzdem sind viele Gemeinde sehr kulant mit der Absetzbarkeit, selbst wenn keine Arbeitgeberbestätigung vorliegt. In manchen Fällen unterstellt die Steuerbehörde allerdings eine nicht unerhebliche private Mitveranlassung. Dies hat zur Folge, dass zwar die Kurskosten anerkannt, die Reisekosten hingegen gekürzt werden. Die Kürzung hängt von den Zeitanteilen ab, welche für touristische und private Unternehmungen verwendet werden. Ist dies nicht mehr feststellbar, wird häufiger ein 50% Anteil zugrunde gelegt («50:50 Prinzip»).

Tipp 3: transparente Dokumentation

Erstellen Sie für den Sprachkurs im Ausland eine transparente Dokumentation, wie viel Freizeit zur Verfügung stand. Den Stundenplan mit den Unterrichtszeiten und Inhalten lassen Sie sich am besten während des Aufenthaltes in der Schule ausdrucken oder als PDF an Ihren E-Mail Account senden. Auf diese Weise geben Sie dem zuständigen Steueramt einen Aufteilungsmassstab zu den Reisekosten an die Hand. Hilfreich ist immer der Nachweis über die Kursinhalte, insbesondere wenn es sich um spezielle Kenntnisse handelt, die im beruflichen Alltag benötigt werden.

Tipp 4: Zeitpunkt und Umfang

Planen Sie den Sprachaufenthalt nach Möglichkeit nicht mit der Familie und während der Ferienzeit, sonst entsteht nicht ganz zu Unrecht der Eindruck eines Urlaubs. Ebenso werden Sprachkurse mit weniger als 30 oder 25 Unterrichtseinheiten wöchentlich seltener bei der Steuererklärung vollständig anerkannt. Hier wird ein gleich zu gewichtender Anteil an privaten Interessen unterstellt.

Tipp 5: im Vorfeld das Gespräch suchen

Klären Sie schon im Vorfeld mit dem zuständigen Sachbearbeiter, welche Nachweise das Steueramt an Bestätigungen, Beschreibungen, Dokumentation und Zertifikaten benötigt, damit einer fehlerfreien Steuererklärung nichts im Wege steht.

Steuerliche Rahmenbedingungen

Der Kurs muss entweder Ihrer beruflichen Fortbildung dienen oder unter Ausbildungskosten fallen.

Was sind Fortbildungskosten?

Fortbildungskosten sind Aufwendungen zur Weiterbildung in einem ausgeübten Beruf. Sie sind in unbeschränkter Höhe absetzbar, wenn die Aufwendungen tatsächlich durch Ihren Beruf veranlasst sind. Bei voller Veranlagung der Kosten für Sprachkurs, Unterkunft und Reise müssen private Interessen nach Programmumfang wie auch tatsächlicher Reisedurchführung ganz ausgeschlossen sein. Der Kurs sollte wenn möglich 30 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten pro Woche umfassen.

Was sind Ausbildungskosten?

Ausbildungskosten sind Sonderausgaben. Sie entstehen im Zusammenhang mit der Berufsausbildung oder dem Erststudium. Dies sind z.B. auch Aufwendungen zur Erlangung des Schulabschlusses.